SEC schlägt Verwahrungsregeln für Krypto bei Anlageberatern und Fonds vor
Der Vorschlag soll registrierten Beratern und Fonds einen klaren Weg eröffnen, Krypto für Kunden zu verwahren – auch über Trust-Gesellschaften der Bundesstaaten.
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CoinShark Newsroom
10/2/20261 min lesen
Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 1. Oktober einen Rahmen vorgeschlagen, nach dem registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Kryptowerte für ihre Kunden verwahren können.
Der Vorschlag aktualisiert die Verwahrungsregeln nach dem Investment Advisers Act und dem Investment Company Act von 1940. Er baut Hürden für Krypto-Beratung ab, erlaubt regulierten Fonds Krypto-Strategien, lässt in bestimmten Fällen Selbstverwahrung zu und erlaubt Trust-Gesellschaften der Bundesstaaten, als Verwahrer aufzutreten.
SEC-Chef Paul Atkins sagte, Krypto sei zu einer Anlageklasse im Billionenwert gewachsen, die Regeln hätten jedoch nicht Schritt gehalten. Der Vorschlag gebe Beratern und Fonds einen klaren, regelkonformen Weg zur Verwahrung. Die Öffentlichkeit kann 60 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register Stellung nehmen.
Quelle: SEC-Pressemitteilung 2026-100.
