SEC schlägt Verwahrungsregeln für Krypto bei Anlageberatern und Fonds vor

Der Vorschlag soll registrierten Beratern und Fonds einen klaren Weg eröffnen, Krypto für Kunden zu verwahren – auch über Trust-Gesellschaften der Bundesstaaten.

REGULATIONETFS & INSTITUTIONS

CoinShark Newsroom

10/2/20261 min lesen

a black and white photo of a wall street sign
a black and white photo of a wall street sign

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 1. Oktober einen Rahmen vorgeschlagen, nach dem registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Kryptowerte für ihre Kunden verwahren können.

Der Vorschlag aktualisiert die Verwahrungsregeln nach dem Investment Advisers Act und dem Investment Company Act von 1940. Er baut Hürden für Krypto-Beratung ab, erlaubt regulierten Fonds Krypto-Strategien, lässt in bestimmten Fällen Selbstverwahrung zu und erlaubt Trust-Gesellschaften der Bundesstaaten, als Verwahrer aufzutreten.

SEC-Chef Paul Atkins sagte, Krypto sei zu einer Anlageklasse im Billionenwert gewachsen, die Regeln hätten jedoch nicht Schritt gehalten. Der Vorschlag gebe Beratern und Fonds einen klaren, regelkonformen Weg zur Verwahrung. Die Öffentlichkeit kann 60 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register Stellung nehmen.

Quelle: SEC-Pressemitteilung 2026-100.

CoinShark Media

Unabhängige Krypto-, Web3- und Fintech-News seit 2017.

Email

info@thecoinshark.com

© 2017–2026 CoinShark Media. Alle Rechte vorbehalten.