MiCA nach der Übergangsfrist: Ein praktischer Ratgeber für Krypto-Nutzer in der EU

Die Übergangsfrist endete im Juli, die ESMA setzt den 8. Januar als Stichtag für nicht konforme Stablecoins. Was sich für Nutzer ändert und was jetzt zu prüfen ist.

REGULATIONSTABLECOINS & CBDCANALYSIS

Lukas Brenner

10/28/20263 min lesen

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Zwei Jahre lang war Europas Krypto-Regelwerk für die meisten Nutzer etwas, worüber man las, nicht etwas, das man spürte. Das hat sich geändert. Die Übergangsfrist von MiCA endete am 1. Juli 2026 ohne Verlängerung, und im Oktober forderte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA lizenzierte Firmen auf, keine Dienste mehr für Stablecoins anzubieten, die den Vorgaben nicht entsprechen. Bis zum 8. Januar 2027 werden viele Nutzer in der EU erleben, dass ihre Börse ihr Angebot ändert. Dieser Ratgeber erklärt, was die Regeln in der Praxis bedeuten.

Wer Sie jetzt betreuen darf

Seit dem 1. Juli braucht jede Firma, die Menschen in der EU Kryptodienste anbietet – vom Handel über Verwahrung und Transfers bis zur Vermögensverwaltung –, eine Zulassung als Krypto-Dienstleister, kurz CASP. Unternehmen, die sich auf ältere nationale Registrierungen gestützt hatten, mussten bis zu diesem Datum umstellen. Das vorläufige ESMA-Register führte Mitte Juli 294 zugelassene CASPs, eine Mischung aus kryptonativen Firmen und klassischen Banken wie BBVA, CaixaBank und der Commerzbank.

Eine in einem Mitgliedstaat erteilte Lizenz gilt per Pass in der gesamten Union. Ein deutscher Nutzer kann also völlig legal von einer Firma mit Lizenz aus Malta, Luxemburg oder Irland betreut werden. Praktisch heißt das: Die in den Kontobedingungen genannte juristische Person heraussuchen und im ESMA-Register nachschlagen. Daneben führt die ESMA eine öffentliche Liste von Anbietern, die als nicht konform eingestuft wurden – im Juli umfasste sie 164 Einträge.

Die Stablecoin-Frist

Die sichtbarste Änderung betrifft Stablecoins. Nach MiCA dürfen nur Token öffentlich als Stablecoins angeboten werden, die ein zugelassener Emittent ausgibt, etwa ein in der EU lizenziertes E-Geld-Institut oder eine Bank. In einer Stellungnahme vom 8. Oktober erklärte die ESMA, lizenzierte Firmen sollten sämtliche Dienste rund um nicht konforme Stablecoins einstellen – Handel, Verwahrung und Transfers eingeschlossen – und verhindern, dass Kunden in der EU weitere kaufen. Bestehende Positionen sind so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 8. Januar 2027 abzubauen. Nationale Aufseher können frühere Termine setzen.

Die ESMA nannte keine einzelnen Token, doch die Folgen sind bereits sichtbar. Coinbase forderte Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum auf, Guthaben in Tethers USDT und PayPals PYUSD bis zum 30. Oktober abzuziehen; andere Börsen dürften eigene Zeitpläne bekannt geben. Die Aufsicht kann Firmen erlauben, Kunden beim Verkauf oder Abzug bestehender Bestände zu helfen, nicht aber, neue Positionen zu eröffnen.

Für Nutzer sind die Optionen überschaubar. Man kann vor dem Stichtag in einen konformen Dollar- oder Euro-Token wie Circles USDC oder EURC tauschen. Man kann auf ein selbst verwahrtes Wallet abziehen, denn MiCA verbietet nicht, beliebige Token privat zu halten. Oder man überlässt den Ausstieg der Plattform – was einen automatischen Umtausch zu einem Zeitpunkt und Kurs bedeuten kann, den man nicht selbst gewählt hat. Einen nicht konformen Token im eigenen Wallet zu halten, ist nicht verboten, doch einen EU-lizenzierten Handelsplatz dafür zu finden, wird zunehmend schwieriger.

Weitere Änderungen, die Nutzer bemerken werden

MiCA bringt zudem eine Reihe weniger sichtbarer Schutzmechanismen. Lizenzierte Firmen müssen Kundenvermögen getrennt vom eigenen halten, Informationen zu den gelisteten Token veröffentlichen, Beschwerden nach festgelegten Verfahren bearbeiten und Marktmissbrauchsregeln einhalten. Außerdem gilt die EU-Geldtransferverordnung, nach der bei Krypto-Überweisungen zwischen Anbietern Angaben zu Sender und Empfänger mitgeschickt werden müssen. Auszahlungen an unbekannte Plattformen oder Wallets können daher Rückfragen oder Verzögerungen auslösen.

Es gibt Grenzen, die man kennen sollte. MiCA erfasst keine vollständig dezentralen Protokolle ohne erkennbaren Dienstleister und lässt die meisten NFTs außen vor; tokenisierte Wertpapiere fallen stattdessen unter das bestehende Kapitalmarktrecht. Auch garantiert MiCA keine Guthaben. Geht eine lizenzierte Firma pleite, sollten getrennt verwahrte Kundenwerte zurückzuholen sein, eine staatliche Entschädigung wie die Einlagensicherung bei Banken gibt es jedoch nicht.

Was vor Januar zu prüfen ist

In den kommenden Wochen lohnen sich vier Schritte. Prüfen, ob die EU-Gesellschaft der eigenen Börse im ESMA-Register steht. Jede Mitteilung zu Stablecoin-Delistings und deren Terminen lesen – in manchen Ländern kann die Frist vor dem 8. Januar liegen. Selbst entscheiden, wie man aus nicht konformen Stablecoin-Positionen aussteigt, statt es der Plattform zu überlassen. Und die Steuerunterlagen im Blick behalten, denn ein erzwungener Umtausch kann nach nationalem Steuerrecht als Veräußerung gelten.

Europa ist die erste große Region, in der Krypto-Regeln vollständig gelten statt nur als Entwurf vorzuliegen. Für Nutzer, die die vertrauten Token und Plattformen bevorzugt haben, ist die Umstellung unbequem. Sie bekommen aber auch etwas Neues: ein öffentliches Register, festgelegte Rechte und eine Aufsicht, bei der man sich beschweren kann. Der nächste Test ist, ob der Stablecoin-Ausstieg im Januar ohne Liquiditätsengpässe auf europäischen Plattformen gelingt.

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